AGB
1. Anbieter und Geltungsbereich
1. Anbieter des Akquise Managers einschließlich des integrierten Lead Managers ist:
- Toowie Tobias Meyer, Einzelunternehmer Gohfelder Poststraße 3a 32549 Bad Oeynhausen E-Mail: kontakt@toowie.de nachfolgend „Anbieter“.
2. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge über die Bereitstellung und Nutzung des Akquise Managers, des integrierten Lead Managers, gebuchter Benutzerzugänge, Pakete, Module und ausdrücklich vereinbarter Zusatzleistungen.
3. Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, insbesondere an Selbstständige, Freiberufler, Einzelunternehmer und Unternehmen.
4. Verträge mit Verbrauchern werden nicht geschlossen. Der Akquise Manager ist ausschließlich für geschäftliche Zwecke im B2B-Bereich bestimmt.
5. Der Kunde bestätigt bei Bestellung oder Vertragsschluss, dass er als Unternehmer oder im Namen eines Unternehmens handelt.
6. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur Vertragsbestandteil, wenn der Anbieter ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.
2. Vertragsunterlagen und Rangfolge
1. Bestandteil des Vertrags sind, soweit im jeweiligen Vertrag einbezogen, in folgender Rangfolge:
- individuelle Vereinbarungen und individuelle Angebote,
- Bestellung bzw. Auftragsbestätigung,
- Leistungsbeschreibung des gebuchten Pakets,
- vereinbarte Preise bzw. Preisblatt,
- diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen,
- die Nutzungs- und Lizenzbedingungen für den Akquise Manager,
- soweit eine Auftragsverarbeitung vorliegt, der Vertrag zur Auftragsverarbeitung einschließlich der einbezogenen technischen und organisatorischen Maßnahmen (TOMs).
2. Individualvereinbarungen haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
3. Soweit der Anbieter personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, gehen die speziell datenschutzrechtlichen Regelungen des AV-Vertrags und der TOMs den übrigen Vertragsunterlagen vor, soweit sie denselben datenschutzrechtlichen Gegenstand abweichend regeln.
4. Die Nutzungs- und Lizenzbedingungen ergänzen diese AGB insbesondere zur zulässigen Nutzung, zu Benutzerzugängen und Rollen, Zugangsdaten, Bearbeitungsmodus, Rechten an Inhalten, Schutz des Produkts, Sperrung sowie Beendigung des Zugangs. Im Übrigen gilt die vorstehende Rangfolge.
3. Vertragsschluss
1. Ein Vertrag kommt durch individuelle Annahme eines Angebots, eine Auftragsbestätigung des Anbieters oder durch Freischaltung des vereinbarten Zugangs nach vorheriger Bestellung zustande.
2. Soweit ein Online-Bestellprozess angeboten wird, stellt die Bestellung des Kunden ein verbindliches Angebot zum Vertragsschluss dar. Der Anbieter kann dieses Angebot durch ausdrückliche Auftragsbestätigung oder durch Freischaltung des Produkts annehmen.
3. Der Anbieter ist berechtigt, Bestellungen abzulehnen, insbesondere wenn begründete Zweifel am Unternehmerstatus, an der Zahlungsfähigkeit, an der Sicherheit oder an einer rechtmäßigen Nutzung des Produkts bestehen.
4. Leistungsumfang
1. Der Anbieter stellt dem Kunden den Akquise Manager einschließlich der im jeweils gebuchten Paket enthaltenen Funktionen digital zur Verfügung.
2. Der integrierte Lead Manager, weitere Benutzerzugänge, zusätzliche Module oder Zusatzleistungen sind nur geschuldet, soweit sie Bestandteil des gebuchten Pakets oder ausdrücklich zusätzlich vereinbart worden sind.
3. Maßgeblich für den konkreten Funktionsumfang ist die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vereinbarte Leistungsbeschreibung.
4. Zusatzleistungen, insbesondere individuelle Skripte, Textumsetzungen, Branchenskripte, Einrichtung, Datenaufbereitung, Schulungen oder Startbegleitung, sind nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurden.
5. Der Anbieter schuldet keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg. Insbesondere werden keine bestimmte Anzahl an Kontaktaufnahmen, Gesprächen, Terminen, Leads, Vertragsabschlüssen, Umsätzen oder Kundengewinnen garantiert.
5. Benutzerkonten und Zugangsdaten
1. Benutzerkonten und Zugänge dürfen ausschließlich durch die jeweils berechtigten Personen genutzt werden.
2. Zugangsdaten sind vertraulich zu behandeln und vor dem Zugriff unbefugter Dritter zu schützen.
3. Eine Weitergabe von persönlichen Zugangsdaten an nicht berechtigte Dritte ist unzulässig.
4. Der Kunde trägt dafür Sorge, dass seine Mitarbeiter und sonstigen Nutzer diese Bedingungen einhalten.
5. Der Kunde hat den Anbieter unverzüglich zu informieren, wenn er Kenntnis von einem Verlust, einer unbefugten Nutzung oder einem sonstigen Sicherheitsproblem bezüglich seiner Zugangsdaten erhält.
6. Nutzungsrechte und Schutz des Produkts
1. Für die Dauer des Vertrags erhält der Kunde ein einfaches, nicht ausschließliches und - soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart - nicht übertragbares Recht, den Akquise Manager im gebuchten Umfang für eigene geschäftliche Zwecke zu nutzen.
2. Sämtliche Rechte an der Software, ihrer Gestaltung, Struktur, Programmierung, Systemlogik sowie an vom Anbieter bereitgestellten eigenen Vorlagen, Skripten, Texten und sonstigen Inhalten verbleiben beim Anbieter bzw. dem jeweiligen Rechteinhaber.
3. Ohne ausdrückliche Zustimmung des Anbieters ist es insbesondere nicht gestattet, das Produkt oder wesentliche Teile davon unbefugt zu vervielfältigen oder Dritten zur Nutzung zu überlassen, technische Schutzmaßnahmen zu umgehen, das Produkt zum Aufbau eines konkurrierenden Produkts zu kopieren oder systematisch auszuwerten, Quellcode oder nicht öffentlich zugängliche technische Strukturen auszulesen oder zu rekonstruieren, soweit eine solche Nutzung nicht aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften ausdrücklich zulässig ist.
4. Rechte an Inhalten, die der Kunde selbst erstellt oder in das Produkt einbringt, verbleiben grundsätzlich beim Kunden oder dem jeweiligen Rechteinhaber.
5. Der Kunde räumt dem Anbieter die für Betrieb, Speicherung, Sicherung, Darstellung und vertragsgemäße Verarbeitung seiner Inhalte technisch erforderlichen Nutzungsrechte für die Vertragsdauer ein.
7. Pflichten und rechtliche Verantwortung des Kunden
1. Der Kunde ist für die rechtmäßige Nutzung des Akquise Managers verantwortlich.
2. Dies betrifft insbesondere:
- Auswahl und Ansprache von Zielgruppen,
- Telefonakquise,
- E-Mail-Werbung und sonstige Kontaktaufnahme,
- verwendete Gesprächsinhalte und Werbeaussagen,
- importierte Kontakt- und Leadlisten,
- personenbezogene Daten,
- Rechte Dritter sowie wettbewerbs-, datenschutz-, telekommunikations- und berufsrechtliche Anforderungen.
3. Der Kunde stellt sicher, dass die von ihm eingegebenen oder importierten Daten rechtmäßig erhoben und verarbeitet werden dürfen.
4. Der Akquise Manager ist ein technisches Arbeitsmittel und ersetzt keine rechtliche Prüfung der einzelnen Akquisemaßnahme.
5. Der Anbieter ist nicht verpflichtet, vor einer Nutzung zu prüfen, ob eine konkrete Kontaktaufnahme des Kunden rechtlich zulässig ist.
6. Der Kunde darf den Akquise Manager nicht für rechtswidrige, betrügerische, missbräuchliche oder Rechte Dritter verletzende Zwecke verwenden.
8. Vergütung und Zahlung
1. Die Vergütung richtet sich nach dem individuellen Angebot, der Bestellung, der Auftragsbestätigung, dem Preisblatt oder der vereinbarten Leistungsbeschreibung.
2. Sämtliche Preise verstehen sich netto zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
3. Monatliche Entgelte werden, sofern nicht anders vereinbart, im Voraus berechnet.
4. Einmalige Entgelte, insbesondere für Bereitstellung, Einrichtung und Zusatzleistungen, werden mit Vertragsschluss bzw. Beauftragung fällig.
5. Rechnungen sind innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Zahlungsfrist zu bezahlen. Ist keine Zahlungsfrist angegeben, beträgt die Zahlungsfrist 14 Tage ab Zugang der Rechnung.
6. Gebuchte Benutzerzugänge, Pakete und Module sind auch dann zu vergüten, wenn sie vom Kunden nicht oder nur teilweise genutzt werden.
7. Eine Aufrechnung mit Forderungen des Anbieters ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zulässig. Gesetzlich zwingende Gegenrechte des Kunden bleiben unberührt.
9. Zahlungsverzug und Sperrung
1. Gerät der Kunde mit fälligen Zahlungen in Verzug, kann der Anbieter nach Mahnung und Setzung einer angemessenen Zahlungsfrist den Zugang ganz oder teilweise vorübergehend sperren.
2. Die vereinbarte Zahlungspflicht bleibt während einer berechtigten Sperrung grundsätzlich bestehen.
3. Eine sofortige Sperrung ohne vorherige Fristsetzung ist zulässig, wenn dies zur Abwehr einer erheblichen Sicherheitsgefährdung erforderlich ist oder konkrete Anhaltspunkte für eine schwerwiegende missbräuchliche oder rechtswidrige Nutzung bestehen.
4. Dies gilt insbesondere bei unbefugter Weitergabe von Zugängen, Angriffen auf die technische Infrastruktur, erheblichen Schutzrechtsverletzungen oder sonstigen schwerwiegenden Vertragsverletzungen.
5. Gesetzliche Verzugszinsen sowie erforderliche und gesetzlich zulässige Kosten der Rechtsverfolgung können geltend gemacht werden.
10. Vertragslaufzeit und Kündigung
1. Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, beträgt die anfängliche Vertragslaufzeit drei Monate ab Vertragsbeginn.
2. Nach Ablauf der anfänglichen Vertragslaufzeit läuft der Vertrag auf unbestimmte Zeit weiter.
3. Nach Ablauf der anfänglichen Vertragslaufzeit kann der Vertrag von jeder Partei mit einer Frist von 14 Tagen in Textform gekündigt werden.
4. Einmalige Zusatzleistungen enden mit vollständiger Erbringung der vereinbarten Leistung.
5. Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
6. Ein wichtiger Grund für den Anbieter kann insbesondere vorliegen bei:
- erheblichem oder wiederholtem Zahlungsverzug,
- vorsätzlicher missbräuchlicher Nutzung,
- erheblichen Sicherheitsverletzungen,
- unbefugter Weitergabe von Zugängen,
- erheblichen Schutzrechtsverletzungen oder sonstigen schwerwiegenden Vertragsverletzungen.
11. Daten nach Vertragsende
1. Nach Vertragsende wird der Zugang des Kunden deaktiviert, soweit nicht aufgrund eines gesetzlich oder vertraglich vorgesehenen Wechsel-, Übergangs- oder Datenabrufzeitraums vorübergehend weiterhin ein Zugriff oder eine Datenbereitstellung erforderlich ist.
2. Der Kunde ist dafür verantwortlich, benötigte Daten rechtzeitig vor Vertragsende oder innerhalb einer eingeräumten bzw. gesetzlich vorgesehenen Export- oder Datenabruffrist zu sichern oder zu exportieren.
3. Personenbezogene Daten, die der Anbieter für den Kunden im Rahmen einer Auftragsverarbeitung verarbeitet, werden ausschließlich nach Maßgabe des AV-Vertrags und der dokumentierten Weisungen des Kunden zurückgegeben, exportiert, gesperrt oder gelöscht. Eine technische Reaktivierung des Kundenkontos innerhalb von 90 Tagen setzt nicht voraus, dass zuvor auf Weisung gelöschte Auftragsdaten wiederhergestellt werden können.
4. Kundenkonto, Benutzerzugänge, kundeneigene Inhalte und Einstellungen, die nicht bereits aufgrund einer Weisung, eines Anbieterwechsels oder einer gesetzlichen Pflicht früher zu löschen sind, können für höchstens 90 Tage ab Vertragsende gesperrt zur möglichen Reaktivierung vorgehalten werden. Nach Ablauf dieser Frist ist eine Reaktivierung des bisherigen Kundenkontos nicht geschuldet.
5. Gesetzlich aufzubewahrende Vertrags-, Rechnungs-, Buchungs- und Nachweisdaten bleiben von einer Löschung unberührt.
6. Daten in technischen Sicherungskopien können bis zur automatischen Überschreibung des jeweiligen Backups gespeichert bleiben. Sie werden während dieser Zeit nicht für produktive Zwecke verwendet. Einzelheiten ergeben sich aus den TOMs und, soweit Auftragsdaten betroffen sind, aus dem AV-Vertrag.
7. Zwingende gesetzliche Wechsel-, Übergangs-, Datenabruf- und Löschfristen, insbesondere soweit der Data Act anwendbar ist, gehen abweichenden allgemeinen Regelungen dieses Abschnitts vor.
12. Datenschutz und Auftragsverarbeitung
1. Personenbezogene Daten werden nach Maßgabe der geltenden Datenschutzvorschriften und der Datenschutzhinweise des Anbieters verarbeitet.
2. Verarbeitet der Kunde über den Akquise Manager personenbezogene Daten von Leads, Ansprechpartnern, Mitarbeitern oder sonstigen Personen und verarbeitet der Anbieter diese Daten im Auftrag des Kunden, handelt der Kunde grundsätzlich als Verantwortlicher und der Anbieter als Auftragsverarbeiter.
3. Für diese Verarbeitung gilt zusätzlich ein Vertrag zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO einschließlich der vereinbarten technischen und organisatorischen Maßnahmen.
4. Der Kunde bleibt für die Rechtmäßigkeit der durch ihn veranlassten Verarbeitung und die Rechtmäßigkeit der eingegebenen oder importierten Daten verantwortlich.
13. Anbieterwechsel, Datenexport und Data Act
1. Soweit auf den Akquise Manager die Vorschriften der Verordnung (EU) 2023/2854 (Data Act) über Datenverarbeitungsdienste Anwendung finden, gelten ergänzend die folgenden Bestimmungen.
2. Der Kunde kann im Zusammenhang mit der Beendigung des Vertrags verlangen, zu einem anderen Datenverarbeitungsdienst zu wechseln, seine exportierbaren Daten und digitalen Vermögenswerte auf eine eigene IKT-Infrastruktur zu übertragen oder seine exportierbaren Daten und digitalen Vermögenswerte löschen zu lassen.
3. Ein Wechsel- oder Portierungsbegehren kann in Textform an den Anbieter gerichtet werden. Soweit der Vertrag nach Ziffer 10 ordentlich kündbar ist, beträgt die Ankündigungsfrist für die Einleitung des Wechselprozesses 14 Kalendertage. Während einer noch laufenden vereinbarten Mindestvertragslaufzeit kann der Kunde den Wechsel bereits ankündigen; der Zeitpunkt der Vertragsbeendigung richtet sich nach der vereinbarten Mindestlaufzeit, soweit zwingendes Recht nichts anderes bestimmt. Die nach dem Data Act zulässige maximale Ankündigungsfrist von zwei Monaten wird in keinem Fall überschritten.
4. Folgende Kategorien bilden nach dem derzeitigen Funktionsumfang die Liste der Daten und digitalen Vermögenswerte, die während eines gesetzlich geschuldeten Wechselprozesses übertragen werden können, soweit sie im jeweiligen Kundenkonto vorhanden und nach dem Data Act exportierbar sind:
- vom Kunden eingebrachte oder importierte Lead- und Kontaktdaten einschließlich Firmen- und Ansprechpartnerdaten, geschäftlicher Kontaktdaten, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Themen, Statusangaben, Gesprächsnotizen und Wiedervorlagen,
- Lead-Zuweisungen, Rückgabenotizen sowie vom Kunden veranlasste Editor-/Viewer-Zuordnungen, soweit diese als exportierbare Kundendaten oder digitale Vermögenswerte einzuordnen sind,
- vom Kunden selbst erstellte Skripte, Texte, Notizen und sonstige kundeneigene Inhalte,
- kundenspezifische Einstellungen und Zuordnungen, soweit sie unmittelbar vom Kunden erzeugt werden oder sich unmittelbar auf den Kunden beziehen, sowie
- sonstige unmittelbar vom Kunden erzeugte oder sich unmittelbar auf den Kunden beziehende exportierbare Daten und digitale Vermögenswerte, soweit sie nach dem Data Act zu übertragen sind.
5. Von den exportierbaren Daten sind nach dem derzeitigen Funktionsumfang folgende Kategorien interner Daten und digitaler Vermögenswerte ausgenommen, soweit ihre Herausgabe gesetzlich nicht geschuldet ist: Quellcode und Objektcode, interne System- und Sicherheitsdaten, interne Überwachungs- und Diagnoseinformationen, Algorithmen und Systemlogiken, interne technische Konfigurationen, ausschließlich für die interne Funktionsweise erzeugte Metadaten, interne Anbieterprotokolle sowie vom Anbieter bereitgestellte Standardinhalte, Vorlagen, Skriptstrukturen, Gesprächslogiken und sonstige geschützte Anbieterinhalte, soweit sie nicht als exportierbare Kundendaten oder digitale Vermögenswerte einzustufen sind. Daten oder Inhalte anderer Kunden sind ebenfalls ausgeschlossen. Gesetzlich geschuldete Wechsel- und Portierungsrechte werden dadurch nicht verhindert oder unangemessen verzögert.
6. Der Anbieter unterstützt die für die vertraglich vereinbarten Dienste relevante Ausstiegsstrategie des Kunden im gesetzlich erforderlichen Umfang, stellt die erforderlichen Informationen bereit, leistet angemessene Unterstützung beim Wechsel und wirkt darauf hin, die Geschäftskontinuität sowie ein angemessenes Sicherheitsniveau während des Wechselprozesses aufrechtzuerhalten.
7. Der verbindliche Übergangszeitraum beträgt grundsätzlich höchstens 30 Kalendertage. Ist dieser Zeitraum technisch nicht durchführbar, informiert der Anbieter den Kunden innerhalb von 14 Arbeitstagen nach Beantragung des Wechsels über die Gründe und nennt einen erforderlichen alternativen Übergangszeitraum, der sieben Monate nicht überschreitet.
8. Der Kunde kann den Übergangszeitraum einmal um einen Zeitraum verlängern, den er für seine eigenen Zwecke für angemessen hält, soweit der Data Act dies vorsieht.
9. Nach Abschluss des maßgeblichen Übergangszeitraums steht dem Kunden ein Datenabrufzeitraum von mindestens 30 Kalendertagen zur Verfügung, soweit dies gesetzlich vorgeschrieben ist.
10. Der Vertrag gilt im Zusammenhang mit dem Wechsel als beendet und der Kunde wird hierüber informiert, wenn der Wechsel erfolgreich vollzogen ist. Verlangt der Kunde keinen Wechsel, sondern die Löschung seiner exportierbaren Daten und digitalen Vermögenswerte nach Beendigung des Dienstes, gilt der Vertrag nach Ablauf der für die Einleitung des Wechselprozesses maßgeblichen Ankündigungs- bzw. Beendigungsfrist als beendet, soweit der Data Act dies vorsieht. Vereinbarte Mindestlaufzeiten und zwingende gesetzliche Regelungen bleiben unberührt.
11. Nach Ablauf des maßgeblichen Datenabrufzeitraums werden exportierbare Daten und digitale Vermögenswerte, die direkt vom Kunden generiert werden oder sich direkt auf den Kunden beziehen, gelöscht, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten, dokumentierten Weisungen im Rahmen einer Auftragsverarbeitung oder sonstigen zwingenden rechtlichen Gründe entgegenstehen. Abweichende, mit dem Kunden vereinbarte spätere Löschzeitpunkte bleiben zulässig, soweit gesetzlich vorgesehen.
12. Für einen gesetzlich geschuldeten Anbieterwechsel erhebt der Anbieter keine gesonderten Wechselentgelte und keine gesonderten Vertragsstrafen allein wegen des Anbieterwechsels. Reguläre vertragliche Leistungsentgelte bleiben bis zum rechtmäßigen Vertragsende bzw. während eines zulässigen Übergangszeitraums unberührt.
13. Aktuelle Informationen zu Wechsel- und Portierungsverfahren, Datenstrukturen und Datenformaten, bekannten technischen Einschränkungen, dem Online-Register der Exportformate sowie zur für die Datenverarbeitung eingesetzten IKT-Infrastruktur und zu Maßnahmen gegen unzulässigen internationalen staatlichen Zugriff werden bereitgestellt unter: https://toowie.de/html/rechtliches/data-act.html.
14. Support, Wartung und Verfügbarkeit
1. Der Anbieter erbringt Support im vereinbarten Umfang über die jeweils bereitgestellten Kontaktwege.
2. Eine bestimmte Reaktions- oder Lösungszeit wird nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
3. Der Anbieter darf Wartungsarbeiten, Sicherheitsupdates, Fehlerbehebungen und technische Weiterentwicklungen durchführen.
4. Eine jederzeit vollständig unterbrechungs- oder fehlerfreie Verfügbarkeit wird nicht geschuldet, sofern keine gesonderte Verfügbarkeitsvereinbarung getroffen wurde.
5. Vorübergehende Einschränkungen aufgrund von Wartung, Sicherheitsmaßnahmen, Ausfällen von Telekommunikationsnetzen oder Drittanbietern sowie sonstigen Ereignissen, die der Anbieter nicht zu vertreten hat, begründen keine Ansprüche gegen den Anbieter.
15. Änderungen und Weiterentwicklung
1. Der Anbieter darf Funktionen technisch weiterentwickeln, verbessern oder an geänderte technische, sicherheitsbezogene oder gesetzliche Anforderungen anpassen.
2. Der vereinbarte wesentliche Kernnutzen des gebuchten Produkts darf hierdurch nicht unangemessen beeinträchtigt werden.
3. Wesentliche Änderungen, die für den Kunden nachteilig sind, werden mit angemessener Vorlaufzeit angekündigt.
4. Soweit eine wesentliche Änderung nicht ausschließlich aufgrund zwingender gesetzlicher Vorgaben erforderlich ist und den Kunden erheblich benachteiligt, erhält der Kunde ein angemessenes Recht zur Vertragsbeendigung.
5. Änderungen der vereinbarten Hauptleistung oder Vergütung erfolgen nicht allein aufgrund dieser Klausel, soweit nicht eine gesetzliche Grundlage besteht oder der Kunde der Änderung zustimmt.
16. Mängel und Leistungsstörungen
1. Der Kunde soll erkennbare Fehler, Störungen und Sicherheitsprobleme unverzüglich und möglichst nachvollziehbar melden.
2. Der Anbieter ist berechtigt, Fehler zunächst durch Fehlerbehebung, Update, Konfigurationsänderung oder einen zumutbaren Workaround zu beheben.
3. Eine Beeinträchtigung stellt insbesondere dann keinen vom Anbieter zu vertretenden Mangel dar, wenn sie auf nicht unterstützten Systemen, fehlerhaften Kundendaten, fehlender Mitwirkung, Drittsoftware, der Internetverbindung des Kunden oder sonstigen Umständen aus dem Verantwortungsbereich des Kunden beruht.
4. Zwingende gesetzliche Mängelrechte bleiben unberührt.
17. Haftung
1. Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bei einer ausdrücklich übernommenen Garantie sowie soweit eine Haftung aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften besteht.
2. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. Die Haftung ist in diesem Fall auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
3. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt ermöglicht und auf deren Einhaltung die jeweils andere Partei regelmäßig vertrauen darf.
4. Soweit nach den vorstehenden Bestimmungen keine Haftung besteht, haftet der Anbieter insbesondere nicht für ausgebliebene Akquise-Erfolge, entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden oder Folgeschäden.
5. Für Datenverluste haftet der Anbieter nach Maßgabe der vorstehenden Regelungen. Der Kunde ist verpflichtet, zumutbare eigene Sicherungs- und Exportmöglichkeiten zu nutzen, soweit ihm solche zur Verfügung stehen.
6. Der Anbieter haftet nicht dafür, dass eine vom Kunden durchgeführte Kontaktaufnahme, Leadliste, Werbemaßnahme oder Gesprächsführung rechtlich zulässig ist, soweit der Anbieter die Rechtsverletzung nicht selbst zu vertreten hat.
18. Freistellung
1. Verletzt der Kunde schuldhaft diese Vertragsbedingungen oder Rechte Dritter und werden deshalb Ansprüche Dritter gegen den Anbieter geltend gemacht, stellt der Kunde den Anbieter von berechtigten Ansprüchen Dritter frei.
2. Dies gilt insbesondere für Ansprüche aufgrund rechtswidriger Kontaktaufnahme, rechtswidrig verarbeiteter personenbezogener Daten, unzulässiger Inhalte oder Verletzungen gewerblicher Schutzrechte.
3. Die Freistellung umfasst angemessene und erforderliche Kosten der Rechtsverteidigung.
4. Der Anbieter informiert den Kunden über entsprechende Ansprüche und gibt ihm, soweit rechtlich und tatsächlich möglich, Gelegenheit zur Mitwirkung an der Rechtsverteidigung.
19. Vertraulichkeit
1. Beide Parteien behandeln ihnen im Zusammenhang mit dem Vertrag bekannt werdende vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich.
2. Vertrauliche Informationen dürfen nur für die Durchführung des Vertrags verwendet werden.
3. Nicht als vertraulich gelten Informationen, die nachweislich öffentlich bekannt sind, rechtmäßig ohne Geheimhaltungspflicht von Dritten erlangt wurden, unabhängig entwickelt wurden oder aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften offengelegt werden müssen.
4. Die Vertraulichkeitsverpflichtung besteht über das Vertragsende hinaus fort, solange die betreffende Information nicht rechtmäßig öffentlich bekannt geworden ist.
20. Schlussbestimmungen
1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
2. Gerichtsstand ist, soweit eine entsprechende Gerichtsstandsvereinbarung gesetzlich zulässig ist, Bad Oeynhausen.
3. Änderungen und Ergänzungen des Vertrags sollen in Textform erfolgen, soweit nicht gesetzlich eine strengere Form erforderlich ist.
4. Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang.
5. Sollte eine Bestimmung des Vertrags ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften.